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   BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69   

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https://dejure.org/1970,5411
BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69 (https://dejure.org/1970,5411)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1970 - III ZR 61/69 (https://dejure.org/1970,5411)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1970 - III ZR 61/69 (https://dejure.org/1970,5411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Fehlens der Genehmigung eines Zwangsverwalters - Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Vertragsstrafenklausel - Erteilung von Informationen an Rundfunk und Fernsehen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
    Die öffentliche Meinung, um deren Bildung es hier ging, wobei dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) ein erhebliches Gewicht zukommt (BVerfG NJW 1958, 257 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/57]), ist heute nur allzu bereit, sich von solchen Vorwürfen zum Nachteil davon betroffener öffentlicher Stellen beeinflussen zu lassen.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
    Wenn sich das Berufungsgericht mit den beiden Schreiben nicht weiter auseinandergesetzt hat, so stellt dies einen Rechtsfehler nicht dar (§ 286 ZPO, BGHZ 3, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]).
  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63

    Verbreitung eines erdichteten Interview über private Angelegenheiten in der

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
    Allein dann aber kann eine Genugtuung in Geld gefordert werden, auch dann nur, wenn der dem Betroffenen zugefügte ideelle Schaden nicht auf andere Weise wieder gutgemacht werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 685, 2395).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62

    GEMA

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
    Überlegt man nun die Ausstrahlungswirkung des in Art. 5 GG verfassungsrechtlich geschützten Rechts der freien Meinungsäußerung und den Umstand, daß angesichts der heutigen Reizüberflutung auch starke Formulierungen gebracht werden dürfen (BVerfG in NJW 1969, 227, 228) [BVerfG 06.11.1968 - 1 BvR 501/62], so ergibt sich, ohne daß die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts in jeder Einzelheit auf ihre Richtigkeit geprüft werden müßten, jedenfalls das eine: Es kann Stadtdirektor Ba. und den anderen in Betracht kommenden Beamten der Beklagten nicht als eine schwere Ehrverletzung angerechnet werden, wenn sie die vom Berufungsgericht als rufgefährdend bezeichneten Handlungen vorgenommen haben.
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 64/63

    Sittenrichter - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 16.03.1970 - III ZR 61/69
    Der Kläger hat eine Diskussion in der Öffentlichkeit selbst herausgefordert (vgl. auch BGH NJW 1964, 1471).
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